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   KG, 28.06.2022 - 13 UF 124/17   

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https://dejure.org/2022,34514
KG, 28.06.2022 - 13 UF 124/17 (https://dejure.org/2022,34514)
KG, Entscheidung vom 28.06.2022 - 13 UF 124/17 (https://dejure.org/2022,34514)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2022 - 13 UF 124/17 (https://dejure.org/2022,34514)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.2021 - XII ZB 221/19

    Unterhaltsabänderung beim Ehegattenunterhalt: Anpassung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus KG, 28.06.2022 - 13 UF 124/17
    Mit am 17. März 2021 verkündeten Beschluss - XII ZB 221/19 - hat der Bundesgerichtshof den Senatsbeschluss vom 12. April 2019 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Antragstellers entschieden wurde.

    Gegenstand der Entscheidung ist nach der Zurückverweisung der Sache durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2021 - XII ZB 221/19 - nur noch die Beschwerde des Antragstellers, soweit über diese nicht bereits mit am 12. April 2019 verkündeten Beschluss des Senats zu Gunsten des Antragstellers rechtskräftig entschieden wurde.

    Wie der BGH in seiner vorangegangenen Entscheidung deutlich gemacht hat, unterliegt die Ausübungskontrolle des ursprünglichen Ehevertrages im Rahmen der Abänderungsentscheidung nach § 238 FamFG mit Blick auf die seit dem Scheitern der Ehe eingetretenen weiteren Entwicklungen einer Neubewertung, sofern - wie vorliegend -Tatsachen vorgetragen worden sind, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt (BGH, Beschluss vom 17. März 2021 - XII ZB 221/19 - juris Rn. 30).

    Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die einvernehmliche Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die beiden Eheleute von der ursprünglichen, dem Vertrag zugrunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweicht und dadurch bei dem belasteten Ehegatten ehebedingte Nachteile entstanden sind, die durch den Ehevertrag nicht angemessen kompensiert werden (BGH, Beschluss vom 17. März 2021 - XII ZB 221/19 - juris Rn. 28 mwN).

    Die offenen und für die hiesige Entscheidung relevanten Rechtsfragen wurden bereits mit dem Beschluss des BGH vom 17. März 2021 - XII ZB 221/19 - geklärt.

  • BGH, 08.09.2004 - XII ZB 144/04

    Anrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der

    Auszug aus KG, 28.06.2022 - 13 UF 124/17
    Dass es im Rahmen der Ausübungskontrolle allein auf das Vorliegen eines ehebedingten Nachteils und eines etwaigen Ausgleichs desselben ankommt, während sonstige Umstände, die - wie vorliegend die nicht ehebedingte Erkrankung der Antragsgegnerin - nicht in der Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse angelegt sind, nicht zu berücksichtigen sind, entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. bereits BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZB 144/04 - juris Rn. 16 f.), worauf dieser in seiner im hiesigen Verfahren ergangenen Entscheidung vom 17. März 2021 nochmals ausdrücklich hingewiesen hat (BGH aaO Rn. 28 und 32 mwN).
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